Neubaugebiet Dreispitz III I Stellungnahme vom 24.09.2024

Stellungnahme von Inge Mohr, Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, zum Baugebiet Dreispitz III in der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.09.2024

Die Entwicklung des Baugebietes Dreispitz III in Fellingshausen hat uns in den letzten 5 Jahren sehr intensiv beschäftigt, unzählige Diskussionen und Recherchen ausgelöst. Bei der Offenlage wurden unsere Forderungen formuliert. Aufgrund des Antrags der FW wurde die Höhenfestsetzung für die Mehrfamilienhäuser von 14 m auf 12 m reduziert. Unser Ziel war und ist die Festschreibung auf 10. Bei einer Raumhöhe von 3 m kann 3-geschossig mit Höhenpuffer gebaut werden. Die Höhe von 10 m würde auch den Forderungen der Raumordnung gerecht, die einen harmonischen Übergang zur freien Feldflur in Richtung Bieber fordert. Leider sind die Mehrheitsfraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP diesbezüglich nicht einsichtig. Sie argumentieren mit dringend erforderlichem Wohnraum. Obwohl der Investor sagt, dass seine Planungen die Höhen nicht ausnutzen werden, will er aber bei den Festsetzungen nicht von der Höhe 12 m abweichen und bezieht sich auf Sonderhöhen für gewerbliche Nutzung. Merkwürdig und sehr widersprüchlich!

Die städtebaulichen Verträge zwischen der Gemeinde und den Investoren erforderten ein sehr genaues Studium und warfen viele Fragen auf. Wir haben diese zu den Beratungen vorgelegt. Dankenswerterweise haben alle Verfahrensbeteiligten umfassend geantwortet, vieles erklärt und auch kleinere Korrekturen vorgenommen. Unbefriedigend offengeblieben ist, dass sich die HLG, Hessische Landgesellschaft handelnd für das Land Hessen, nicht nach der Bewerberliste für Baugrundstücke der Gemeinde richten will und auch keine Vermarktungsverpflichtung akzeptiert.  Dies kritisieren die Freien Wähler sehr, ist das Land doch zu allererst den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet. Bemerkenswert ist, dass das Regierungspräsidium Gießen, als Landesbehörde, in seiner Stellungnahme eine ortsbezogene Vergabe mit Bevorzugung von Biebertalern und Biebertalerinnen begrüßt.

Ein wesentlicher Kritikpunkt an dem Vertrag mit dem Investor Firma Weimer ist, dass der Umlegungsvorteil der Gemeinde von 940.000 € auf 251.000 € zusammengeschmolzen ist.  Wir hatten mit einem höheren Betrag gerechnet, um notwendige Infrastrukturmaßnahmen zu finanzieren. Die Übernahme von Planungs- und Verfahrenskosten in Höhe von 640.000 € durch die Gemeinde zur Entlastung des Investors ist für die Freien Wähler nicht nachvollziehbar.

Die Möglichkeit der Kinderbetreuung in Dreispitz III wird lediglich vage als Option angedeutet und gibt keineswegs Antwort auf die dringende Frage nach einer Lösung der Kinderbetreuung in Fellingshausen.

Soweit die wesentlichen Punkte. Und was am Ende der Gebietsentwicklung an Kosten für die Gemeinde bleibt, ist unklar. Lassen Sie mich nun zur Abrundung des Entscheidungsprozesses noch eine kurze Darstellung der ursprünglichen Ziele der Freien Wähler geben.

In der FW-Fraktion gab es schon vor dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Dreispitz III viele Diskussionen, in deren Verlauf das Für und Wider sehr kritisch abgewogen wurde.

Die ortsansässigen Landwirte kritisierten den Verbrauch von gutem Ackerland und die Fellingshäuser Einwohner das zusätzliche Verkehrsaufkommen in den Straßen Die Beu und Hohlgarten. Am Ende dieses Diskussionsprozesses überwog die Hoffnung, dass durch die Schaffung von Bauland, die Biebertaler Bauwilligen schnell einen Bauplatz bekommen würden, denn 2019 waren die Rahmenbedingungen noch günstig. Außerdem sollte für Senioren und Alleinstehende bezahlbarer Wohnraum in kleinen Wohnungen geschaffen werden. Da die Gemeinde auch am Dorfentwicklungsprogramm IKEK teilnehmen wollte, war bekannt, dass Innenentwicklung vor der konkurrierenden Baulandentwicklung im Außenbereich stand. Also stimmten wir Freien Wähler dem Aufstellungsbeschluss zu.

Leider verlief die Realisierung der Baulandentwicklung nicht so, wie alle Beteiligten erwartet hatten. Das Land Hessen, vertreten durch die HLG, gab seine Grundstücke in Dreispitz III nicht an den von der Gemeinde Biebertal gewünschten Baulandentwickler Firma Weimer ab.

Die Freien Wähler scheiterten darüber hinaus, in der Gemeindevertretung mit ihrem Antrag, die Zuteilung von Baugrundstücken anhand der Bewerberliste zu priorisieren, am Widerspruch der Mehrheitsfraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90 /Die Grünen und der FDP. Wir hatten einen Kriterienkatalog mit der Vergabe von Punkten vorgeschlagen, um neben sozialen Gesichtspunkten (Kinderzahl, Engagement im Ehrenamt, wie z.B. der Feuerwehr, Behinderung) auch eine höhere Bewertung für ortsansässige oder Personen mit einer familiären Bindung nach Biebertal zu erreichen.

Der Investor Weimer konnte aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen auf dem Wohn- und Kreditmarkt die Mietpreisbindung nicht realisieren. Damit fiel auch das Ziel des sozialen Wohnungsbaus weg.

Bezüglich der verkehrlichen Ortsentlastung hat es bisher keine planerischen Fortschritte oder Regelungen gegeben.

Fazit: Es gilt nun für jedes einzelne Fraktionsmitglied abzuwägen, ob es uneingeschränkt zu der Baugebietserweiterung steht. Oder ob der Wegfall ursprünglicher Ziele derart schwerwiegend ist, dass es überhaupt nicht, oder nur einzelnen Komponenten zustimmen kann.

Ergebnis der Abstimmungen: In den Abstimmungen zu den städtebaulichen Verträgen und der Bauleitplanung zu Dreispitz III gab es aus der Fraktion der Freien Wähler sowohl Enthaltungen als auch Nein-Stimmen.

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